Mobile Bühne
Mietbedingungen & Statikberechnungen
Transparent und sicher: das Wichtigste zu Haftung, Genehmigungen und Statik unserer Bühne.
Mietbedingungen
Von der Übergabe der Ton-/Lichtanlage und Bühne bis zur Rücknahme haftet der bzw. die Mieter:in im vollen Umfang für sämtliche Gefahren, Beschädigungen und/oder Verluste. Der bzw. die Mieter:in verpflichtet sich, alle aus einem Schadensfall entstehenden Kosten zu übernehmen – einschließlich Ersatzbeschaffung und Nutzungsausfall bis zur endgültigen Reparatur bzw. Neubeschaffung der Bühne.
Zur Minderung des Risikos empfehlen wir den Abschluss einer geeigneten Versicherung sowie den sachgerechten Gebrauch und eine sorgfältige Absicherung der Bühne durch Absperrungen, Ordner:innen und Nachtwache.
Der bzw. die Mieter:in sorgt eigenständig bei den zuständigen Behörden für sämtliche Genehmigungen, Zulassungen und Konzessionen zur Aufstellung und zum Betrieb der Bühne. Die Bühne trägt ein CE-Zeichen und entspricht den einschlägigen europäischen Maschinenrichtlinien; entsprechende Unterlagen stellen wir auf Wunsch zur Verfügung.
Statikberechnungen
Ziel der Statikunterlagen ist es, ein Berechnungsmodell nach den Richtlinien des Herstellers zu erstellen und die Tragfähigkeit der Bauteile zu überprüfen. Bei Bedarf legen wir zusätzliche Nachweise zur Verwendung der Bühne vor.
Noch Fragen zur mobilen Bühne? Einfach anrufen.
